Erfolg für Verbraucherschutz – AGB Schadenversicherung

 

Zugunsten des Versicherungsnehmers wurde vom Obersten Gerichtshof in 7 Ob 14/16h ein Fall unserer Kanzlei entschieden. Im Zusammenhang mit einem Sturmschadenversicherungsvertrag, dem nicht nur die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2002), sondern auch die Besonderen Bedingungen St 120 und die Besonderen Bedingungen GaN-2010 zugrunde liegen, kam der OGH unter Einbeziehung der Versicherungspolizze zum „klarstellenden“ Ergebnis, dass auch Grundstückseinfriedungen (hier: durch ein Hochwasser beschädigte Stützmauer) vom Versicherungsschutz umfasst sind.

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