Streaming-Dienste auf dem Prüfstand

05.02.2019 | Autorin: Andrea Wünscher – Juristische Mitarbeiterin   Andrea_Wuenscher

Streaming-Dienste DSGVO

Die französische Datenschutzbehörde verhängte Mitte Januar über den US-Konzern Google die erste Strafe in Millionenhöhe unter anderem aufgrund fehlender Transparenz in der Aufklärung der Nutzung persönlicher Daten. Ausschlaggebend dafür war eine Beschwerde der österreichischen Organisation NOYB bei der französischen Datenschutzbehörde.

Nun könnten auch einigen der weltweit größten Streaming-Dienste ähnlich hohe Strafen drohen. Max Schrems, Datenschutzaktivist und Gründer der Non-Profit-Organisation NOYB (kurz für „none of your business“), gab bekannt, dass er bei der österreichischen Datenschutzbehörde weitere acht Beschwerden eingebracht hat. Anbieter wie Netflix oder Spotify verstoßen laut einem Test der Organisation gegen die Vorschriften der DSGVO.

Quelle: noyb.eu

Die Ergebnisse fielen unterschiedlich aus; doch eines hatten alle getesteten Streaming-Dienste gemeinsam: Keiner von ihnen kam dem in der DSGVO vorgesehenen Recht auf Auskunft in vollem Umfang nach; Art. 15 sieht ein umfangreiches Informationsrecht der Betroffenen vor, damit diese unter anderem über den Zweck der Verarbeitung, die Speicherdauer oder auch das Bestehen eines Beschwerderechts aufgeklärt werden.


Wenn auch Ihnen der Schutz Ihrer Daten am Herzen liegt, können Sie die Organisation als Fördermitglied unterstützen. Rechtsanwalt Dr. Christian Zeilinger gehört bereits zu den zahlreichen Mitgliedern.