Wichtige aktuelle Rechtssätze zum Urheberrecht

 

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Hat der Urheber einer umfangreichen Betriebssoftware zur Steuerung eines Containerterminals eine Programmkopie an eine GmbH verkauft und auf ihren Servern installiert, ist damit sein Verbreitungsrecht erschöpft. Für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts für Computerprogramme macht es keinen Unterschied, ob der Verkauf eines Computerprogramms über einen (körperlichen) Datenträger erfolgt oder nicht. „Werkstück“ ist insoweit das (unkörperliche) Computerprogramm.

Outsourcing für Rechtsanwälte

 

In Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen übernimmt Dr. Christian Zeilinger, LL.M. als praktizierender, selbständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Oberösterreich auf Werkvertragsbasis österreichweit für Rechtsanwaltskollegen vertrauensvoll das Verfassen von Verträgen, Klagen, Schriftsätzen, Rechtsmitteln sowie Rechtsrecherche.

Ihre Vorteile

  • Höhere Kanzleikapazität ohne laufende Mehrkosten
  • Beauftragung bei konkretem Bedarf
  • Vergrößerung des Kanzleispektrums
  • Hohe Qualität durch Bearbeitung ohne Zeitdruck
  • Zeitgewinn für andere Causen und Akquisition
  • Kein Termindruck und schnelle Erledigung
  • Umsatz ohne eigenen Arbeitsaufwand

Ihre einfachen Schritte

  • Beauftragung telefonisch oder via Email
  • Elektronische oder postalische Zusendung einer Aktenkopie
  • Angabe der gewünschten Frist

Meine kompetenten Leistungen

  • Telefonische oder schriftliche Auftragsbestätigung
  • Übermittlung der Eingabe via Email als Word-Datei binnen vereinbarter Frist
  • Verrechnung mittels Honorarnote auf Basis kollegialer Hälfte oder nach (Pauschal-)Vereinbarung

 

Neuerungen im Datenschutzrecht

 

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Mit der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 (Datenschutz-Grundverordnung) wird die RL 95/46/EG (DatenschutzRL) mit Wirkung vom 25.05.2018 aufgehoben; deren Grundsätze werden aktualisiert und modernisiert.

Einige wesentliche Neuerungen sind dabei:

• das Erfordernis der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung personenbezogener Daten;
• ein einfacherer Zugang der betroffenen Person zu ihren personenbezogenen Daten;
• weitere Rechte auf Berichtigung und auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“);
• ein Widerspruchsrecht, auch in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten für die Zwecke der „Profilerstellung“; sowie
• das Recht auf Übertragbarkeit der Daten von einem Dienstleister an einen anderen.

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How to become an Upper Austrian Lawyer

 

Being a member of the Bar Association of Upper Austria where Christian had the privilege to additionally serve as a board member until September of 2015, his compendium about the requirements of how to become an Upper Austrian lawyer in the shape of a comprehensive FAQ „Die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Oberösterreich“ is still the ultimate tool, aiding aspiring lawyers in how to get through the various steps of University and practical training, including detailed explanations of formal requirements and templates to use in the application and registration process, adding practical insights about the work as a court clerk, including valuable tips about the rigorous lawyers exam. It is available for download here or alternatively here on the Bar Association website.

FAQ