DSGVO-konforme Nutzung von WordPress und anderen Content-Management-Systemen

18.01.2019 | Autorin: Andrea Wünscher – Juristische Mitarbeiterin   Andrea_Wuenscher

WordPress DSGVO

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht führt derzeit flächendeckend automatisierte Prüfungen zu möglichen Schwachstellen von Webseiten durch, und verlangt von den Unternehmen dazu jeweils eine Stellungnahme.

WordPress ist eines der meistgenutzten Content-Management-Systeme – kurz CMS. Damit wird für den Betreiber einer Website das Erstellen, Bearbeiten und Verwalten der eigenen Seite vereinfacht. Viele dieser CMS – darunter auch Dreamweaver, Joomla!, TYPO3, Shopify und Magento – können günstig oder sogar kostenfrei genutzt werden, bergen aber auch ein wesentlich höheres Gefahrenpotential für den Schutz von personenbezogenen Daten. Cyberkriminellen wird durch vermehrte Schwachstellen und Sicherheitslücken ein Angriff oft leicht gemacht.

„Auch hierzulande könnte eine solche Prüfung jederzeit von der österreichischen Datenschutzbehörde vorgenommen werden, weshalb vorsorglich alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden sollten“, betont der oberösterreichische Rechtsanwalt und Experte im Datenschutzrecht Dr. Christian Zeilinger und erklärt außerdem: „WordPress ist ein Tool, das, wenn es richtig eingesetzt wird, beinahe jedem das Hosten der eigenen Website ermöglicht. Aus datenschutzrechtlicher Sicht hat sich aber vor allem in letzter Zeit gezeigt, dass eine regelmäßige professionelle Wartung dringend erforderlich ist.“

  • Ist die aktuelle WordPress-Version im Einsatz?

Kanzlei Dr. Zeilinger: Bei Verwendung eines CMS ist es unerlässlich, die Seite immer auf die neueste Version upzudaten. Erfolgt dies nicht, können angreifbare Schwachstellen entstehen.

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