Wichtige aktuelle Rechtssätze zum Urheberrecht

 

urheberrecht_pfeile_in_landschaft

Hat der Urheber einer umfangreichen Betriebssoftware zur Steuerung eines Containerterminals eine Programmkopie an eine GmbH verkauft und auf ihren Servern installiert, ist damit sein Verbreitungsrecht erschöpft. Für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts für Computerprogramme macht es keinen Unterschied, ob der Verkauf eines Computerprogramms über einen (körperlichen) Datenträger erfolgt oder nicht. „Werkstück“ ist insoweit das (unkörperliche) Computerprogramm.